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Zusammenarbeit zwischen Mentee und Mentor/in

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen einer Mentee und einer Mentorin bzw. einem Mentor setzt eine hohe Lern- und Entwicklungsbereitschaft voraus. Die klare Formulierung von Zielen und gegenseitigen Erwartungen, sowie die Festlegung des Kontaktmodus erleichtern die Zusammenarbeit im Mentoring. Es ist daher sinnvoll, zu Beginn der Mentoring-Partnerschaft eine Mentoring-Vereinbarung zu treffen.

Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung legen Mentee und Mentor/in gemeinsam fest, in welchem Rahmen und mit welchem Ziel sie innerhalb von Mentoring Deutschschweiz einen regelmässigen Austausch pflegen wollen. Die Zusammenarbeit zwischen Mentee und Mentor/in lässt sich sehr individuell, entsprechend der gesetzten Ziele und Bedürfnisse der Mentee gestalten. Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss werden auch die geographischen und zeitlichen Rahmenbedingungen haben. Das Schwergewicht des Austauschs wird auf der laufbahnplanerischen Beratung liegen, es werden aber auch fachliche Fragen in den Austausch einfliessen.

Die Koordinatorin unterstützt die Mentee bei der Vernetzung und vermittelt zwischen Mentee und Mentor/in. Für die Umsetzung und Gestaltung der Mentoring-Beziehung sind die Mentee und der/die Mentor/in gemeinsam verantwortlich. Die Koordinatorin steht den Mentoring-Tandems bei der Lösung von organisatorischen Fragen zur Verfügung.

Die Mentoring-Beziehung endet mit dem Abschluss des 7. Programms Mentoring Deutschschweiz im Januar 2014. Unter besonderen Umständen kann die Mentoring-Partnerschaft vor Ablauf des Programms aufgelöst werden.

Einen Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen Mentor/in und Mentee und ein Formular für die Mentoring-Vereinbarung finden Sie unter Dokumente.